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VERGRIFFENVollmacht zur Weitergabe von Informationen an Kreditinstitute

VERGRIFFENVollmacht zur Weitergabe von Informationen an Kreditinstitute

Artikelnummer: 1113
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Stand: 12/2017
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Zum Schutz der beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 57 StBerG und zur dringend gebotenen eigenen haftungsrechtlichen Absicherung durch Dokumentation für den Fall von etwaigen Schadensersatzprozessen sollte der Steuerberater gegenüber Mandant und Bank für klare und rechtssichere Verhältnisse sorgen. Hierbei hilft der Vordruck Art.-Nr. 1112. Er enthält auch eine Musterformulierung für eine Vollmacht zur Weitergabe von Informationen an Kreditinstitute. Mit dem Vordruck, Nr. 1113 ist die Vollmacht beziehbar.