Ist die vereinbarte Vergütung höher als die gesetzliche Vergütung, so muss diese insbesondere in Textform abgeschlossen und als „Vergütungsvereinbarung“ (oder vergleichbar) bezeichnet werden. Zudem muss das Dokument von anderen Vereinbarungen, insb. der Vollmachtserteilung, deutlich abgesetzt sein. Dieses Formular behandelt die Vereinbarung einer höheren Zeitgebühr als der in § 13 StBVV vorgesehenen. Zudem ist die Möglichkeit enthalten, für Tätigkeiten aller Art eine Abrechnung nach Zeit angemessen – und vor allem rechtssicher – zu vereinbaren.