Verstöße gegen die Einzelaufzeichnungspflicht können dazu führen, dass die Buchführung verworfen wird und es zur Schätzung oder anderen Zwangsmitteln kommt. Die Erfüllung der sich aus § 146 Abs. 1 AO ergebenden Einzelaufzeichnungspflicht beim Einsatz von elektronischen Registrierkassen oder einer offenen Ladenkasse ist daher von grundlegender Bedeutung.
Welche Anforderungen muss der Steuerpflichtige erfüllen, um dem Gesetz Genüge zu tun? Das aktualisierte Merkblatt informiert Sie ausführlich zu den Einzelaufzeichnungspflichten bei der Verwendung einer elektronischen Registrierkasse bzw. einer PC-Kasse oder einer offenen Ladenkasse.