Kaum eine Vorschrift im Steuerrecht der Kapitalgesellschaften schafft so viel Probleme wie die §§ 8c, 8d KStG zum Untergang bzw. zur Rettung von Verlustvorträgen. Die Vorschriften sind verunglückt und werden von der Finanzverwaltung zudem restriktiv angewendet. Das ändert nichts an der hohen Praxisrelevanz, die zu einem sorgfältigen Umgang zwingt. Mit dem neuen Merkblatt gibt es endlich eine umfassende Gesamtdarstellung, die in anschaulicher und praxisnaher Form die Knackpunkte schildert und Lösungen präsentiert.