Aufgrund der Änderung des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern einen erweiterten Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
Mit diesem Vordruck kann Nicht-Berufsangehörigen als Angestellte (Vordruck Nr. 15) und als befristet Angestellte (Vordruck 81) ein entsprechender Nachweis in Form einer reinen Wissenserklärung über die wesentlichen Arbeitsbedingungen gem. § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz (NachwG) erteilt werden. Die inhaltliche Ausgestaltung des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Arbeitsverhältnisses bleibt davon unberührt und richtet sich ungeachtet dessen ausschließlich nach den bisherigen Vereinbarungen, insb. nach dem zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag sowie nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.