Der Vordruck dient als Grundlage zum Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses und berücksichtigt alle dabei zu beachtenden Punkte.
Wichtiger Hinweis:
Nach § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz (NachwG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern einen erweiterten Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
Mit dem gesondert erhältlichen Vordruck (V 1128) kann befristet Angestellten ein entsprechender Nachweis in Form einer reinen Wissenserklärung über die wesentlichen Arbeitsbedingungen erteilt werden.