Steuerberatung ist „gefahrgeneigte Tätigkeit“, das weiß jeder Berater. Der Mandant von heute ist morgen vielleicht schon der Gegner, der den Steuerberater wegen – tatsächlicher oder vermeintlicher – Beratungsfehler auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will. Deshalb ist es für den Steuerberater wichtig, bei den Auskünften und Stellungnahmen, die für den Mandanten oftmals große wirtschaftliche Auswirkungen haben, sorgfältig zu arbeiten und gleichzeitig eine Absicherung gegen unberechtigte und auch gegen existenzbedrohend hohe Haftungsinanspruchnahmen zu treffen. Dafür stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Das neue Merkblatt beleuchtet u. a. die Festlegung von Inhalt, Umfang und Grenzen des Auftrags, die Einbeziehung von Allgemeinen Auftragsbedingungen mit Haftungsbegrenzung, die Haftung für Auskünfte durch Partner und Mitarbeiter, die Haftung gegenüber Dritten und gibt praxisgerechte Empfehlungen zur Haftungsvermeidung.