Das Jahr 2026 ist ein „Übergangsjahr“ in der Geldwäscheprävention für Steuerberater:Innen: Während man hinsichtlich des im Juli 2024 verabschiedeten EU-Anti-Geldwäschepakets auf den Ablauf der Übergangsfrist im Juli 2027 wartet, ist die neu gegründete AMLA, die eine volle Funktionsfähigkeit zum 1.1.2028 plant, noch mit dem Ausbau des IT-Business-Service befasst.
Der im Juni 2025 veröffentlichte FIU-Bericht 2024 nimmt insbesondere die Geldwäsche über Kryptotransaktionen in den Fokus; ein Thema, das insbesondere den Finanzsektor betreffen dürfte. Das Geldwäschemeldeaufkommen ist im Jahr 2024 erneut zurückgegangen, obwohl sich im selben Zeitraum die Zahl der neu registrierten Verpflichteten verdreifachte.
Am 26.8.2025 wurde mit Wirkung zum 1.3.2026 die Geldwäsche-Meldeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die im Kern „lediglich“ die Form und die erforderlichen Angaben in elektronischen Verdachtsmeldungen konkretisiert.
Das Seminar bringt Steuerberater:Innen auf den aktuellen Stand, insbesondere zu folgenden Themen:
1. Meldepflichten
2. Aktuelle Themen rund um das Identifizieren von Mandanten
3. Überprüfung der Einhaltung der Geldwäschepflichten durch die Steuerberaterkammer: Praktische Hinweise, insbesondere zum Risikomanagement und zu den Sorgfaltspflichten
4. Weitere Konkretisierung der Geldwäscheprävention für Steuerberater:Innen durch das EU-Anti-Geldwäschepaket.