Natürliche Personen aus dem Ausland, die in Deutschland Aktivitäten entfalten (Inbound-Aktivitäten), haben im Hinblick auf die deutsche Einkommensteuer vielfältige Aspekte zu beachten. Dies betrifft zunächst die materielle Steuerpflicht nach dem innerstaatlichen deutschen Recht. Hierbei ist regelmäßig zu prüfen, ob eine beschränkte Einkommensteuerpflicht hinsichtlich inländischer Einkünfte besteht. Bei Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) sind ferner die relevanten abkommensrechtlichen Regelungen zu beachten. Zudem bestehen Besonderheiten bei der Form der Steuererhebung und den damit verbundenen verfahrensrechtlichen Vorschriften. So trifft in einer Vielzahl von Fällen den deutschen Vergütungsschuldner/Leistungsempfänger eine Verpflichtung zum Abzug einer Quellensteuer, die in der Folge abgeltende Wirkung entfaltet. Aufseiten des ausländischen Vergütungsgläubigers/Leistungserbringers kommen in diesen Fällen verschiedene Entlastungsmöglichkeiten in Betracht.
In dem aktualisierten Merkblatt werden die wesentlichen für beschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen relevanten Aspekte dargestellt. Ausgehend von der beschränkten Einkommensteuerpflicht, werden die potenziellen DBA-Begünstigungen und schließlich die unterschiedlichen Arten der Steuererhebung (Steuerabzug und Veranlagung) betrachtet.