Mit der Energiewende rücken Blockheizkraftwerke stärker in den Fokus – und damit auch in die steuerliche Beratung. Ihre Besonderheit: Sie erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme, die steuerlich getrennt zu behandeln sind. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen – sowohl im Ertragsteuer- als auch im Umsatzsteuerrecht. Die steuerliche Bewertung wird zusätzlich durch staatliche Fördermaßnahmen erschwert. Besonders bei der Umsatzsteuer gab es zuletzt eine grundlegende Kehrtwende beim Thema Eigenverbrauch. Dieses Merkblatt zeigt die aktuelle steuerliche Behandlung für Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen auf: Welche Kosten absetzbar sind, wo das Gesetz Erleichterungen bietet – und wo Steuerfallen lauern.