Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 01.01.2025 stellt Unternehmen vor neue Anforderungen bei der Rechnungsstellung und -verarbeitung. Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen jeder Größenordnung. Während der Empfang von E-Rechnungen bereits seit Anfang 2025 sichergestellt sein muss, wird die Verpflichtung zur Ausstellung unter Berücksichtigung gesetzlicher Übergangsregelungen schrittweise wirksam.
Das Merkblatt vermittelt einen praxisnahen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen – von der Ausstellung und dem Empfang bis zur Archivierung von E-Rechnungen. Es erläutert die maßgeblichen Vorgaben der Finanzverwaltung und gibt konkrete Hinweise für die praktische Umsetzung.