Zum 01.01.2025 ist die Abrechnung durch eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format verpflichtend, wenn zwischen inländischen Unternehmern Leistungen ausgeführt werden. Davon sind alle Unternehmer betroffen, unabhängig der Größe und der Art der ausgeführten Umsätze.
In dem Merkblatt werden die Grundlagen für die E-Rechnung – von der Ausstellungsverpflichtung bis zur Archivierung – dargestellt. Insbesondere werden Hinweise zur praktischen Abwicklung und zu den Hinweisen der Finanzverwaltung zur Umsetzung gegeben.