Mit Urteil vom 20.11.2014 hat der BFH abweichend von der Finanzverwaltung und der bisherigen Praxis über die Fortschreibung von Ergänzungsbilanzen nach Anteilserwerb entschieden. Die neuen Fortschreibungsregelungen führen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen in Fällen positiver Ergänzungsbilanzen in den ersten Jahren zu wesentlich geringeren Abschreibungen. Diese neuen Fortschreibungsregeln sind mit dem BMF-Schreiben vom 20.12.2016 übernommen worden. Da es keine Anwendungsregelung enthält, gelten die neuen Regeln nicht nur für erstmals zu erstellende Ergänzungsbilanzen, sondern auch für bereits bestehende Ergänzungsbilanzen. Letztere sind grundsätzlich im ersten noch offenen Jahr an die neuen Fortschreibungsregeln anzupassen. Es besteht daher für die Praxis Handlungsbedarf.