Ohne Vorankündigung können Finanzbeamte im Rahmen einer Kassen-Nachschau zu den üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume beim Mandanten betreten, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassen zu prüfen. Dazu gehört neben der ordnungsgemäßen Erfassung der Einnahmenseite, der Verbuchung der Barausgaben auch die Übermittlung der elektronischen Daten. Alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Kasse müssen taggenau geführt werden und dem Prüfer bei Bedarf vorgelegt werden können.
Das Merkblatt bereitet Ihre Mandanten auf diese Prüfung vor. Wenn viele Mängel bei der Kassennachschau gefunden werden, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Die Außenprüfung erstreckt sich dann auf alle steuerlichen Bereiche. Dessen sollten sich Ihre Mandanten bewusst sein und rechtzeitig ihre Hausaufgaben machen, um dies zu verhindern.