Ohne Vorankündigung können Finanzbeamte zu den üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume beim Mandanten betreten, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassen zu prüfen. Dazu gehört unter anderem auch die Übermittlung der elektronischen Daten. Seit Januar 2018 müssen beim Mandanten täglich zahlreiche Unterlagen und Dokumente abrufbar sein und dem Prüfer bei Bedarf vorgelegt werden können.
Das Merkblatt bereitet Ihre Mandanten auf diese Prüfung vor. Wenn viele Mängel bei der Kassennachschau gefunden werden, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Dessen sollten sich Ihre Mandanten bewusst sein und rechtzeitig ihre Hausaufgaben machen, um dies zu verhindern.