Für die korrekte Errichtung und Durchführung einer ertragsteuerlichen Organschaft sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere gilt es, formal-juristische Fehler bei der tatsächlichen Durchführung des Ergebnisabführungsvertrages zu vermeiden. Neben den steuerrechtlichen Fragen sind auch immer wieder gesellschafts- und handelsrechtliche Entwicklungen zu beachten, droht doch ansonsten ein „Platzen“ der Organschaft. Bei richtiger Anwendung und rechtssicherer Gestaltung ist die Organschaft ein attraktives Instrument zur steuerlichen Optimierung von Gesellschaftsstrukturen jeder Größenordnung. Insbesondere beim Erwerb von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen ist sie ein Gestaltungsmittel erster Wahl. Dieses Merkblatt verschafft einen Überblick.