Der Erwerb einer Immobilie in Frankreich bringt einige rechtliche Besonderheiten mit sich, die vom deutschen Recht erheblich abweichen und die sich ein deutscher Käufer im Vorfeld bewusst machen sollte. Die vorliegende Darstellung gibt einen Überblick über den Ablauf des Erwerbsvorgangs sowie über damit verbundene Fragen unter französischem Recht. Dabei beziehen sich alle nachfolgenden Ausführungen auf den Erwerb einer Immobilie durch eine Privatperson im Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens und zu privaten Zwecken. Die zivil- und steuerrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen können daher variieren, wenn der Erwerb unter anderen Rahmenbedingungen stattfindet.