Haushaltsnahe Aufwendungen führen zu einer Steuerermäßigung in der Form, dass sich die tarifliche Einkommensteuer je nach Art der Aufwendung entsprechend um einen Abzugsbetrag bzw. einen maximalen Höchstbetrag, der nicht überschritten werden kann, ermäßigt. Nach Beantragung im Rahmen der Einkommensteuererklärung findet die Tarifermäßigung im Rahmen der Steuerfestsetzung statt.