Das Umsatzsteuergesetz mit allen seinen Rechten und Pflichten gilt grundsätzlich für jeden Unternehmer. Damit aber Unternehmer, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, sich nicht auch allen Anforderungen des Umsatzsteuerrechts stellen müssen, sieht das Gesetz Erleichterungen für bestimmte „kleine Unternehmer“ vor. Zum 01.01.2025 sind umfassende Neuerungen in der Kleinunternehmerregelung in Kraft getreten. Durch das JStG 2024 wurde erstmalig eine grenzüberschreitende Regelung zur Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt.
Das Merkblatt gibt unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 18.03.2025 einen Überblick über die Voraussetzungen der Kleinunternehmereigenschaft ab 2025 und stellt die Rechtsfolgen dar. Darüber hinaus wird auch auf die Gestaltungsmöglichkeiten aber auch die mit der Kleinunternehmereigenschaft verbundenen Risiken eingegangen.