Die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Arbeitnehmerentsendungen stellt ein anspruchsvolles Beratungsfeld dar. So sind neben den Besteuerungsfolgen auf Ebene der entsandten Arbeitnehmer in Bezug auf den erzielten Arbeitslohn, auch die Besteuerungsfolgen für das entsendende und das aufnehmende Unternehmen in Bezug auf die durch die Entsendung veranlassten Aufwendungen und lohnsteuerrechtliche Einbehaltungsverpflichtungen zu beachten. Zudem stellen sich sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen. Das Merkblatt vermittelt unter Berücksichtigung eines aktuellen BMF-Schreibens einen Überblick über wesentliche Aspekte.