In der Bundesrepublik Deutschland ist es ohne Beschränkungen oder behördliche Genehmigungen möglich, Zahlungen an Ausländer zu leisten oder aus dem Ausland zu empfangen. Zu beachten sind jedoch die statistischen Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr. Diese Meldungen dienen u. a. der Erstellung der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus der Bundesrepublik Deutschland, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden.
Das Merkblatt gibt einen detaillierten Überblick über die einzelnen Meldepflichten und stellt diese im Einzelnen vor. Es erläutert auch die rechtlichen Grundlagen und die Begrifflichkeiten.