Reihengeschäfte stellen an die betroffenen Unternehmer in der Praxis besondere Herausforderungen und bergen auch erhebliche umsatzsteuerliche Risiken. Seit 2020 sind zumindest die systematischen Grundsätze für die Abwicklung der Reihengeschäfte klarer gesetzlich geregelt. Mittlerweile hat sich auch die Finanzverwaltung mit einem Schreiben aus dem April 2023 zu den Reihengeschäften geäußert.
In dem Merkblatt werden sowohl die Grundsätze der Reihengeschäfte als auch die besonderen Fälle (innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft; Lieferung über elektronische Schnittstelle) ausführlich an Beispielen dargestellt.