Software ist urheberrechtlich geschützt und tritt in sehr unterschiedlichen Erscheinungsformen auf. Da viele steuerliche Tatbestände zwischen Dienstleistung, Veräußerung und Rechteüberlassung/Lizenz unterscheiden, ergeben sich mitunter schwierige Einordnungsfragen.
Das Merkblatt gibt einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen von Software und erläutert, wie typische Geschäftsvorfälle bilanzsteuerlich, für Zwecke des Steuerabzugs gem. § 50a EStG und der Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 GewStG sowie umsatzsteuerlich zu beurteilen sind.