Zum 01.04.2022 tritt die Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens in Kraft: Durch die vorrangig § 7a SGB IV betreffenden Änderungen im Statusfeststellungsverfahren soll den Beteiligten schneller und einfacher Gewissheit darüber verschafft werden, ob es sich bei der zu beurteilenden Tätigkeit um eine abhängige Beschäftigung oder um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
Das neue Merkblatt erläutert die bisherige Rechtslage und die Änderungen durch die Reform und geht insbesondere auf die Begrenzung des Gegenstands des Feststellungsverfahrens auf den sog. Erwerbsstatus, auf die verschiedenen Möglichkeiten einer Statusfeststellung als Prognoseentscheidung bzw. Gruppenfeststellung sowie bei Dreiecksverhältnissen und auf weitere Verfahrensänderungen wie z. B. dem Antrag auf eine mündliche Anhörung ein.