Der Export von Waren in Länder außerhalb der EU hängt maßgeblich von der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ab. Bei Belastung mit deutscher Umsatzsteuer wären diese Warenexporte nicht konkurrenzfähig und somit nicht möglich. Umso wichtiger ist es für deutsche Lieferanten, bei Ausfuhrlieferungen die notwendigen Nachweise korrekt zu führen, um nicht nachträglich eine Belastung mit deutscher Umsatzsteuer aufgrund von Verstößen gegen Formvorschriften zu riskieren. Ein Verstoß gegen die Buch- und Belegnachweise ist für die Finanzverwaltung der häufigste Anlass, die Steuerbefreiung zu versagen. Je nach Art der Ausfuhr (Beförderung, Versendung, Abhol- oder Lieferfall, Liefergegenstand) sind unterschiedliche Nachweise zu erbringen.
Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über alle Nachweispflichten und unterstützt die betroffenen Unternehmer durch Hinweise zur Umsetzung in der Praxis.
Jetzt mit aktuellem Beiblatt, Stand 01/2024.