Auf dem Grundstücksmarkt ist Bewegung – nicht nur, was die Preise angeht, die nur einen Weg kennen: den nach oben, sondern auch im Bereich der Bestandsveränderungen. Wer heute ein Grundstück verkauft, kann relativ sicher sein, dass er mit dem Verkauf einen Gewinn erzielt, denn auch bereits kurze Haltezeiten führen zu Wertsteigerungen von nicht unbeträchtlichem Umfang. Umso wichtiger ist es daher, dass der Grundstücksverkauf auch steuerfrei bleibt. Auch aus dem Betriebsvermögen entnommene Grundstücke (z. B. anlässlich einer Betriebsaufgabe) sollten nicht vorschnell veräußert oder übertragen werden, da die Entnahme eines Grundstücks als Anschaffung dient. Darüber – und insbesondere auch über Vermeidungsstrategien – informiert dieses Merkblatt.