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VERGRIFFEN - Haushaltsnahe Aufwendungen (§ 35a EStG)

VERGRIFFEN - Haushaltsnahe Aufwendungen (§ 35a EStG)

Artikelnummer: 699
Themenbereiche: Einkommensteuer
Verpackungseinheit: 1
Mindestbestellmenge: 2
Stand: 06/2021
Seiten: 14
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Haushaltsnahe Aufwendungen führen zu einer Steuerermäßigung in der Form, dass sich die tarifliche Einkommensteuer je nach Art der Aufwendung entsprechend um einen Abzugsbetrag bzw. einen maximalen Höchstbetrag, der nicht überschritten werden kann, ermäßigt. Nach Beantragung im Rahmen der Einkommensteuererklärung findet die Tarifermäßigung im Rahmen der Steuerfestsetzung statt.

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