Die Frage, wie es vermieden werden kann, stille Reserven aufzudecken, stellt sich in der Praxis regelmäßig. Zwei denkbare Instrumente sind die Regelungen des § 6b EStG (und äquivalent des § 6c EStG), u. a. mit der sog. 6b-Rücklage, und die Übertragung bei Ersatzbeschaffung, z. B. mit der Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE).
Dieses Merkblatt stellt die beiden Instrumente überblicksartig dar. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden Gestaltungsempfehlungen gegeben und es wird auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen.