Die Vorschriften über die Dokumentation grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen werden seit Einführung geprägt von der Praxisfrage, ob bzw. inwieweit es einem sachverständigen Dritten (z.B. Betriebsprüfer des Finanzamts) innerhalb einer angemessenen Frist möglich war, festzustellen, ob und inwieweit der Steuerpflichtige dabei den Fremdvergleichsgrundsatz beachtet hat. Als Rechtsfolge droht bei einer Nichtbeachtung die Schätzung im Rahmen einer widerlegbaren Vermutung sowie die Möglichkeit zur Festsetzung von Zuschlägen.
Das neue Merkblatt vermittelt einen kompakten Überblick der neuen Vorschriften hin zur Einführung einer „Vorratsdokumentation“ mit Halbierung der Vorlagefrist auf nur noch 30 Tage.
Jetzt mit aktuellem Beiblatt , Stand 10/2023
(u.a. zu den neuen Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2023).