Die Frage der Zuordnung eingekaufter Leistungen zum Unternehmen ist eine in der Praxis häufig etwas vernachlässigte erste Stufe zur Ermittlung des Vorsteuerabzugs, die neben einigen zu beachtenden Stolperfallen aber auch Gestaltungspotenzial bietet.
Bei der Zuordnung gibt es Wahlrechte, bei deren Auswahl verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind: Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung, Umsatzsteuerpflicht des späteren Verkaufs und zeitliche Fristen. Vor allem bei Gebäuden sind einige Besonderheiten zu beachten.
Dieses Merkblatt erläutert Voraussetzungen und Möglichkeiten der Zuordnung zum Unternehmen, Ausnahmen und Besonderheiten sowie zu beachtende Fristen und gibt Gestaltungsempfehlungen.
Mit aktuellem Beiblatt, Stand 03/2024.