Aufgrund seiner besonderen Stellung und Machtposition sind aus steuerlicher Sicht beim Gesellschafter-Geschäftsführer eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, auch weil diese steuerlich sowohl Arbeitnehmer als auch Gesellschafter sind. Zusätzlich muss hinsichtlich der Gesellschafterstellung danach unterschieden werden, ob sie beherrschende Gesellschafter sind oder nicht.
Das Merkblatt bringt die wesentlichsten Besonderheiten und Fallstricke beim Gesellschafter-Geschäftsführer auf den Punkt.