Den Berufsträgern wurden durch das Geldwäschegesetz zahlreiche Pflichten auferlegt. Zum 01.01.2020 hat sich die gesetzliche Lage durch Verabschiedung eines neuen Geldwäschegesetzes weiterhin verändert. Zum 01.10.2020 trat zusätzlich die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) in Kraft.
Dieses Merkblatt stellt neben den bereits bestehenden Pflichten insbesondere die aktuellen Änderungen für Steuerberater dar.