Der Jahresabschluss 2020 stellt an die für die Bilanzierung verantwortlichen Personen besondere Anforderungen. Es müssen nicht nur die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Jahresabschluss und die Behandlung der Corona-Beihilfen bedacht werden. Auch das zum 01.01.2021 in Kraft getretene StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) sorgt für neue Verantwortlichkeiten und Herausforderungen.
Das neue Merkblatt informiert über die für den Jahresabschluss 2020 zu beachtenden Besonderheiten und gibt wertvolle Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.