Mit aktuellem Beiblatt, Stand 11/2025
Die Erklärungen zur Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 für Zwecke der Grundsteuer sind weitestgehend abgeschlossen. Aber nach der Hauptfeststellung ist vor der Hauptfeststellung. Bis zur nächsten Hauptfeststellung auf den 01.01.2029 kann sich jedoch eine Vielzahl von Veränderungen ergeben, wie beispielsweise Besitzerwechsel, Grundstücksteilungen, Neuerrichtung von Gebäuden oder Anbauten daran sowie Nutzungsänderungen hinsichtlich des Grundstücks und der Gebäude. Dies löst in den meisten Fällen eine Anzeigepflicht des Immobilienbesitzers aus, die fristgebunden und sanktionsbewährt ist.
Das Merkblatt erläutert, in welchen Fällen der Immobilieneigentümer aktiv werden und Anzeigepflichten erfüllen muss sowie welche Fristen dafür gelten. Dargestellt wird auch, welche Möglichkeiten es gibt, Fehler in der Feststellungserklärung zu korrigieren und mit welchen Gestaltungen sich die Grundsteuerbelastung für die Zukunft insgesamt senken lässt.